Freitag, 25. Oktober 2019

Wirksam versetzen wegen zwischenmenschlicher Konflikte. Geht das?



Az.: 5 Sa 233/18 - Im vorliegenden Fall, den das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 30. Juli 2019 zu entscheiden hatte, stritten sich die Klägerin und die Küchenleiterin so heftig, dass beide nach dem Streit das Verhältnis als zerrüttet bezeichneten. Die Klägerin war seither arbeitsunfähig erkrankt. 

Die Arbeitgeberin versetzte daraufhin die Klägerin in eine andere vom ihr betriebene Küche, deshalb erhöhte sich die Fahrtzeit der Klägerin zur Arbeitsstätte um ca. 30 Minuten pro Fahrt. Gegen diese Maßnahme klagte die Klägerin und verlor sowohl die erste wie auch die zweite Instanz. Das LAG befand die Versetzung als rechtswirksam. 

Das LAG begründete die Entscheidung damit, dass die Arbeitgeberin insbesondere nicht dazu verpflichtet sei, die Streitursache oder einen Verantwortlichen für den Streit zu ermitteln. Nach der länger anhaltenden Konfliktlage sei es der Klägerin zumutbar, ihre Arbeitsleistung in der nahegelegenen Stadt zu erbringen. Auch die Verletzung der eigentlich vorgesehenen Anhörungspflicht der Arbeitgeberin sei unbeachtlich, denn es sei gerade nicht Rechtsfolge der unterlassenen Anhörungspflicht, dass die Versetzung dadurch unwirksam werde.    


Vanessa Tippmann-Umathum 
Fachanwältin für Arbeitsrecht 

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