Freitag, 1. November 2019

Wie viele Silbentrennungen sind zu viel?


Az.: 3 Sa 21/14 - Mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer ein Zeugnis ohne Silbentrennungen am Ende der Zeilen verlangen kann, hatte sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu beschäftigen. Eine Schulsekretärin hatte nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses gegen ihren Arbeitgeber geklagt, da 14 von den 59 Zeilen im Zeugnis silbengetrennte Wörter enthielten. In dem Zeugnis wurde ihr bescheinigt, dass sie "jederzeit sicher, fehlerfrei und mit entsprechendem Schriftbild" Texte erledigt habe. Durch die silbengetrennten Wörter lag nach Ansicht der Schulsekretärin ein Geheimcode vor, der einem neuen, potentiellen Arbeitgeber signalisieren sollte, dass der gute Schreibstil gerade eine Schwäche bei ihr sei.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass sie keinen Anspruch auf Erteilung des Arbeitszeugnisses im Blocksatz ohne Silbentrennung habe. Es sei nicht unüblich, dass ein 59 zeiliges Arbeitszeugnis 14 Silbentrennungen enthalte. Ein Geheimcode mit negativen Folgen für sie sei nicht erkennbar.

Zur Untermauerung der Argumentation des Gerichts zitierte dieses Passagen aus dem Buch „Der kleine König Dezember“ um zu zeigen, dass auch in literarischen Texten mehrere Silbentrennungen in einem Absatz vorkommen können.


Martin Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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