Mittwoch, 2. Oktober 2019

Ende der Kultserie „Lindenstraße“ sorgt nicht nur bei Fans für mächtig Ärger


Az.: 2 Ca 2698/19 und 2 Ca 2696/19 - Nach gut 34 Jahren soll es mit der Kultserie „Lindenstraße“ nun wirklich zu Ende gehen, dies kündigte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) bereits Anfang des Jahres an. Auf die letzte Folge dürfen sich eingefleischte Fans im März 2020 freuen.

Die Einstellung der Serie hat nun allerdings arbeitsrechtliche Folgen für die Geißendörfer Film- und Fernsehproduktion KG, bei der die Mitarbeiter der Produktion als Arbeitgeberin zum Teil mehr als 20 Jahre beschäftigt waren. Mehrere Mitarbeiter legten gegen die aus betriebsbedingten erfolgte Kündigung beim Arbeitsgericht Köln Klage ein. Insgesamt 11 Mitarbeiter sehen die Kündigung als unwirksam an, weil die Arbeitgeberin nächstes Jahr wohl eine andere Serie produzieren werde. Auch die Befristung des Arbeitsverhältnisses sei aufgrund der hohen Anzahl und Dauer der Befristungen unwirksam.

Die ersten erstinstanzlichen Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Köln liegen nun vor, hatten jedoch keinen Erfolg. Das Gericht hielt die betriebsbedingten Kündigungen für rechtswirksam. Da die Produktion gänzlich eingestellt werde, können die Mitarbeit nicht mehr beschäftigt werden. Eine neu geplante Serie spiele dabei keine Rolle. Zu der Wirksamkeit der Befristungen nahm das Gericht keine Stellung.

Es sieht ganz so aus, als müssten mit dem Ende der Serie nun auch alle Mitarbeiter gehen. 


Martin Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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