Freitag, 26. April 2019

Keine Kündigung nach Beleidigung

Az.: 3 Sa 461/10 - Es kam zu einem fachlichen Streit zwischen dem Oberarzt und seiner Assistenzärztin. Dabei sollen wohl auch einige unsachgemäße Äußerungen seitens des Oberarztes gefallen sein, so was wie: “Leck mich, f… dich selbst!”

Der hierüber informierte Arbeitgeber kündigte dem Oberarzt daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich. Doch die Kündigungen hatten keinen Bestand vor den Richtern des LAG Sachsen-Anhalt: Die Aussage des Klägers stelle zwar ein Fehlverhalten im Sinne einer relevanten Pflichtverletzung dar, es fehle jedoch an einer hierfür erforderlichen Abmahnung. Dieser hätte sich der Arbeitgeber als milderes Mittel zunächst bedienen müssen. Zudem handele es sich nach Ansicht der Richter nicht um eine sexuelle Belästigung durch den Ausspruch des Arztes.

Trotzdem empfiehlt es sich auch beim Streiten über die Wortwahl nachdenken.


Nadja Kötter
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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