Freitag, 30. November 2018

Raubkopien auf dem Firmenrechner als fristloser Kündigungsgrund



Az.: 2 AZR 85/15 - Die Themen EDV und private Internetnutzung sind nach wie vor beliebte Kündigungsgründe und beschäftigen die Arbeitsgerichte. Das Erstellen illegaler Raubkopien am Arbeitsplatz kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Tatkündigung darstellen. Ist der Tatvorwurf dem Arbeitnehmer nicht vollständig nachweisbar, kann auch der dringende Verdacht kriminellen Verhaltens für eine fristlose Kündigung ausreichen. Vor einer solchen Verdachtskündigung muss der Arbeitnehmer jedoch zu den Verdachtsmomenten angehört werden. 

Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung hängt grundsätzlich davon ab, ob die private Nutzung verboten war. Selbst bei einer Erlaubnis sind aber sexuelle oder radikalpolitische Inhalte tabu. Eine neue Facette konnte jetzt das BAG beleuchten: darf ich auf meinem Dienst-PC auch illegale Raubkopien speichern? Ein Justizangestellter beim OLG Naumburg, der ausgerechnet auch noch der IT-Verantwortliche des Gerichts war, hatte über mehrere Jahre während seiner Arbeitszeit Dienstrechner für Raubkopien genutzt. Bei einer Geschäftsprüfung wurden auf seinen Festplatten mehr als 6.400 E-Book-, Bild-, Audio- und Videodateien gefunden. Es war auch ein Programm installiert, um den Kopierschutz der Hersteller zu umgehen. Der Mann hatte so in drei Jahren über 1.100 DVDs bearbeitet und die DVD-Rohlinge über das Gericht bestellt. Man kündigte ihn fristlos und das vollkommen zu Recht, wie das BAG nun feststellte.

Das unbefugte Kopieren während der Arbeitszeit auf dem Dienstrechner sei ein schwerer Pflichtverstoß, selbst wenn der Kläger nicht alle fraglichen Handlungen selbst vorgenommen, sondern dabei mit anderen Kollegen zusammengewirkt oder das Herstellen von „Raubkopien“ durch diese bewusst ermöglicht habe. Aus dem Umstand, dass er seinen Rechner für bestimmte andere private Zwecke nutzen durfte, konnte er nicht schließen, dass ihm die Kopier- und Brennvorgänge erlaubt sind. Der Mann hat jetzt also genug Zeit, sich die ganzen Filme anzuschauen.


Vannesa Barth
Rechtsanwältin

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