Freitag, 31. August 2018

Eisessen gehört nicht zur Arbeit


Az.: S 98 U 178/10 - Auch wenn der Sommer sich so langsam dem Ende neigt, steht Eis essen noch immer hoch im Kurs. Dies dachte sich auch ein Unternehmensberater und gönnte sich nach einem Geschäftstermin auf dem Nachhauseweg ein leckeres Eis – und verschluckte sich.


Derart, dass das Malheur gar mit einem Herzinfarkt endete. Für den Berater ein klarer Arbeitsunfall.
Nichts da, urteilten indes die Richter des Sozialgerichts Berlin und wiesen darauf hin, dass „das Sich-Verschlucken beim Schlecken von Speiseeis auf dem Weg von der Arbeit“ keinen Arbeitsunfall darstelle. Das Eisessen sei keine versicherte Tätigkeit.

Ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Nahrungsaufnahme und der Berufsausübung hätte nur bestanden, wenn der Mann das Eis so schnell hätte essen müssen, um möglichst bald seine Arbeitskraft wiederzuerlangen und anbieten zu können. So aber diente es rein dem Genuss und war gerade nicht zum Zwecke der Stärkung verzehrt worden, um die vom Arbeitgeber geforderte Arbeitskraft wieder anbieten zu können.


Vannesa Barth
Rechtsanwältin

weitere Informationen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen