Freitag, 10. August 2018

Besser kein Marathon während der Krankheit


Az.: 3 Ca 432/10 - Wer vom Arzt arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, erhält während dieser Zeit nach dem Gesetz Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Soviel zunächst zum Grundsatz, der durch den Gesetzgeber im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert worden ist. Dafür muss das Attest aber auch glaubwürdig sein, wie das Arbeitsgericht Mannheim in einem kuriosen Fall betonte und legte in diesem Zuge noch einmal das Augenmerk darauf, dass der Beweiswert eines ärztlichen Attestes grundsätzlich erschütterbar sei:

Eine Mitarbeiterin hatte gekündigt und sich für die letzten zwei Wochen von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Das hinderte sie jedoch nicht daran, in dieser Zeit an einem Marathon teilzunehmen, den sie mit einer sportlich beachtlichen Zeit von fünf Stunden beendete. Der ehemalige Arbeitgeber fand dies heraus und fand die Tatsache der Teilnahme an einem Marathon während ihrer Arbeitsunfähigkeit weniger sportlich und verweigerte ihr die Entgeltfortzahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber trug in diesem Zuge Tatsachen vor, die den Beweiswert des ärztlichen Attestes zu erschüttern vermochten. Die Arbeitnehmerin hingegen behauptete, sie sei psychisch erkrankt und die sportlichen Aktivitäten trügen zu ihre Genesung bei.

Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht und glaubten der ärztlichen Bescheinigung nicht. Ebenso wenig der Frau, die behauptete, sie sei psychisch krank und der Sport würde ihr gut tun. Hinzu kam die bemerkenswerte Tatsache, dass sie am letzten Tag vor ihrer Krankheit bereits ihr komplettes Büro geräumt hatte.


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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