Freitag, 31. Mai 2019

Keine Abfindung wegen vermeintlicher Beschimpfung


Az.: 9 Sa 103/11 - Immer wieder gab es Kündigungen des Arbeitgebers – allesamt unwirksam. Doch irgendwann wurde es der Lehrerin zu viel.

Jetzt stellte sie einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, allerdings unter Verurteilung des Arbeitgebers, der ihr noch eine Abfindung zahlen sollte. Grund hierfür waren die angeblich beleidigenden Aussagen ihres Schulleiters in einem Vier-Augen-Gespräch.

Dieser habe sie unter anderem als “blond, zickig und bockig” bezeichnet. Das Sächsische Landesarbeitsgericht lehnte den Antrag ab. Begründung: Es sei nicht zu klären, ob die Äußerungen tatsächlich gefallen seien. Unstreitig aber sei, dass der Schulleiter inzwischen dort nicht mehr arbeite, weshalb künftige Auseinandersetzungen nicht zu erwarten seien.


Nadja Kötter
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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