Freitag, 8. März 2019

Arbeitgeber muss Rolex-Prämie herausgeben



Az.: 5 Sa 638/11 - Ein Getränkevertrieb wollte seine Außendienstmitarbeiter anspornen und veranstaltete dazu einen „Rolex-Contest“.

Beim Erreichen bestimmter Vertriebszahlen wurde dem Gewinner eine Rolex zugesagt. Nachdem der erste Wettbewerb ein voller Erfolg war, wurde der Contest jährlich fortgeführt. Das ging so lange gut, bis einem Gebietsverkaufsleiter trotz Erreichen der notwendigen Punktzahl die wertvolle Prämie verweigert wurde. Das Unternehmen argumentierte, dass der Mann inzwischen gekündigt habe. Man vermute auch, er habe seine Punkte zu Unrecht aufgeschrieben. Da zog der Verkaufsleiter vor Gericht und bekam in zweiter Instanz Recht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm verurteilte das Unternehmen zur Herausgabe der Uhr, einer Rolex Submariner im Wert von 4.800 Euro. Die Richter ließen die Einwände der Firma nicht gelten, die Uhr sei schließlich unabhängig davon ausgeschrieben worden, ob noch ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht. Der Mitarbeiter hatte die erforderlichen Punkte erreicht und das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass er sie zu Unrecht aufgeschrieben hatte.


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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