Freitag, 22. Februar 2019

Fit bleiben trotz krank sein? Erlaubt!

Az.: 9 Sa 1581/10 - Wie so häufig gegen Ende des Winters geht auch derzeit wieder eine heftige Grippewelle durchs Land. Auch im vorliegenden Fall hatte ein Arzt einen Arbeitnehmer wegen eines grippalen Infekts krankgeschrieben. Während seiner Arbeitsunfähigkeit war der Arbeitnehmer jedoch beim Trainieren im Fitnessstudio gesehen worden. Der Chef fühlte sich veräppelt und kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos.

Das LAG Köln war jedoch anderer Ansicht. Generell habe die ärztliche Bescheinigung starke Beweiskraft. Wer ein ärztliches Attest in Zweifel ziehen möchte, muss die Umstände darlegen und beweisen, die gegen die attestierte Arbeitsunfähigkeit sprechen. Es sei dann zu prüfen, ob diese Umstände so gravierend und ein starkes Indiz dafür seien, dass die Krankheit nur vorgetäuscht sein könnte.

Der Arbeitnehmer habe im konkreten Fall aber nur an einem grippalen Infekt gelitten und im Fitnessstudio lediglich leichte Nackenübungen gegen Nackenverspannungen ausgeführt. Dies sei sogar zur Genesung geeignet gewesen. Das Gericht erkannte somit kein Indiz für eine vorgetäuschte Krankheit bei dem Arbeitnehmer.


Martin Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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