Montag, 21. Januar 2019

Knapp daneben ist auch vorbei…

Az.: 3 Ca 406/10 – Das Schätzen des Alters ist ja für so manchen nicht so einfach, aber dass man im Zweifel lieber Abstand davon nehmen sollte, zeigt der vorliegende Fall.


Die 19-Jährige Auszubildende bekam von ihrem Chef, einem Rechtsanwalt, das Foto seiner Freundin gezeigt und bat sie in diesem Zuge, das Alter der Dame zu schätzen. Kurz überlegend mit jugendlichem Leichtsinn meinte die Auszubildende schließlich: „Circa 40 Jahre.“ und lag damit -mindestens knapp - daneben, nämlich 9 Jahre von dem tatsächlichem Alter der auf dem Foto gezeigten Dame entfernt. Dies fand der Chef ganz und gar nicht witzig und kündigte das Ausbildungsverhältnis kurzerhand außerordentlich fristlos aufgrund des Vorwurfes der Beleidigung.

Hiergegen setzte sich die Auszubildende zur Wehr und erhob Klage vor dem Arbeitsgericht Mannheim. Doch auch der Vorsitzende hatte nur wenig Verständnis für den vorgetragenen Kündigungsgrund. Auch die zusätzliche Erklärung des beleidigten Chefs, die Auszubildende habe nicht immer ordnungsgemäß gearbeitet und sei zudem oft respektlos gewesen, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. Die Parteien einigten sich in diesem Fall einvernehmlich auf eine Beendigung mit einer Abfindungszahlung.

Die Auszubildende wird sich hiernach sicherlich nicht wieder so schnell dazu hinreißen lassen, eine Schätzung abzugeben. 


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

weitere Informationen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen