Freitag, 27. März 2020

Anspruch auf Gehaltsverhandlung


6 Sa 40/12 - Das Thema der Gehaltsverhandlungen ist bei vielen Arbeitnehmern ein regelmäßiger Besprechungspunkt mit dem Arbeitgeber. Doch kann man auch einen Anspruch auf dieses Gespräch haben?

Der Arbeitsvertrag eines Chefarztes beinhaltete eine Klausel, wonach seine Vergütung regelmäßig nach Ablauf von drei Jahren zu überprüfen und „ggfs.“ zu erhöhen sei. Da in der Klausel auch noch die Gehaltsentwicklung der tarifgebundenen Ärzte berücksichtigt war, wurde die Klinik zu einer Gehaltserhöhung verurteilt.

Nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg führe die Klausel zu einem ergebnisoffenen Verhandlungsanspruch. Darüber hinaus begründe sie sogar einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Leistungsbestimmung. Denn die Verwendung des Adverbs „gegebenenfalls“ sei nach Treu und Glauben als Einräumen einer ohnehin bestehenden Option zur Gehaltsüberprüfung zu verstehen. Oder wie Juristen es ausdrücken: Das billige Ermessen des Arbeitgebers war durch die Formulierung „ggfs.“ deutlich eingeschränkt.


Nadja Kötter
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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