Freitag, 13. Dezember 2019

Nicht laut denken!


Az.: 1 Sa 29/10 - Eine Auszubildende mit russischem Hintergrund erhielt in der Probezeit die Kündigung. Zuvor hatte der Geschäftsführer sich über deren sprachliche Fähigkeiten aufgeregt und nach Schreibfehlern in Briefen der Auszubildenden gesucht. Die Kunden würden denken, was für ein „Scheißladen“ das sei, in dem nur Ausländer arbeiten würden, lautete die Begründung des Chefs. Eine solche Außenwirkung könne er sich nicht leisten.

Dies ließ sich die Auszubildende nicht gefallen und klagte auf Entschädigung wegen Diskriminierung – und gewann. Das Landesarbeitsgerichts Bremen sah den Ausspruch des Geschäftsführers nach einer Beweisaufnahme als erwiesen an, obwohl der sich an nichts mehr erinnern wollte.

Zukünftig wird sich der Geschäftsführer wohl besser überlegen, was er laut ausspricht oder besser nur leise denkt.


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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