Mittwoch, 24. Juli 2019

Kein Schmerzensgeld für Trennungs-Mail


Az.: 3 Sa 333/11 - Was als Personalgespräch begann, endete mit einer Kündigung. Der Arbeitgeber teilte seinem Marketingleiter kurzerhand mit, dass man sich von ihm trennen wolle. Den bereits vorformulierten Aufhebungsvertrag wollte der Marketingleiter dann aber doch nicht unterzeichnen.

Trotzdem lies der Arbeitgeber bereits am nächsten Tag im Intranet verkünden, dass man sich wegen unterschiedlicher Auffassungen auf die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verständigen werde. Der Arbeitnehmer sah sich hierdurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.

Erfolglos, wie das Landesarbeitsgericht München urteilte. Durch die interne Mitteilung werde der Kläger nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er sei insbesondere auch nicht unter Druck gesetzt worden, da lediglich die Absicht zu einer Trennung kommuniziert wurde.


Martin Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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