Freitag, 28. Juni 2019

Eigenmächtig Urlaub genommen


Az.: 1 Ca 960/11 - Im vorliegenden Fall geht es um eine Mitarbeiter, der seit 18 Jahren ohne Beanstandungen seine Arbeit erledigte.

Der Mitarbeiter wollte seinen Urlaub auf das nächste Jahr übertragen lassen. Doch der Chef lehnte dies ab. Da trat der Mitarbeiter verärgert und ohne Genehmigung ebenso seinen Resturlaub von fünf Tagen an. Keine gute Idee!

Das fanden auch die Richter am Arbeitsgericht Krefeld. Eine eigenmächtige Selbstbeurlaubung rechtfertige grundsätzlich auch ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die fristlose Kündigung. Nur eine umfangreiche Interessenabwägung konnte den Mitarbeiter am Ende davor bewahren – trotzdem wurde die Kündigung in eine Abmahnung umgewandelt. Sicherlich wird sich dieser Mitarbeiter in Zukunft besser überlegen, welchen Urlaub er wann nimmt.


Vanessa Tippmann-Umathum
Fachanwältin für Arbeitsrecht

weitere Informationen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen