Montag, 27. September 2021

Den Anspruch auf Eltern-Teilzeit mit einstweiligen Verfügung durchsetzen



Möchte ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf 15 bis 30 Wochenstunden während der Elternzeit reduzieren, dann kann dies nur bei dringenden betrieblichen Gründen durch den Arbeitgeber verweigert werden. Er trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast.

Da sich ein gerichtliches Hauptsacheverfahren mitunter über mehrere Monate erstrecken kann, kommt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht, um den An­spruch des Ar­beit­neh­me­rs auf Teil­zeit wäh­rend der El­tern­zeit zu sichern. Dies hat nun auch das Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln mit Urteil vom 04.06.2021 ent­schie­den (5 Ta 71/21). Die Be­son­der­hei­ten des Teil­zeit­an­spruchs, die sich ins­be­son­de­re aus der Re­ge­lung zur Voll­stre­ckung er­gä­ben, stün­den dem nicht ent­ge­gen.

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber den Antrag einer Arbeitnehmerin auf Verringerung ihrer Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden abgelehnt. Das LAG Köln bejahte den Verfügungsanspruch der klagenden Arbeitnehmerin, da sie den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit glaubhaft machen konnte. Der Einwand des Arbeitgebers, es bestehe keine Beschäftigungsmöglichkeit, reichte hingegen nicht aus, um dringende betriebliche Gründe darzulegen. Vielmehr sind die zugrunde liegenden Tatsachen zu bezeichnen.

Auch der Verfügungsgrund ist in solchen Fällen regelmäßig gegeben, der auf einer umfassenden Interessenabwägung beruht. Regelmäßig kommt als Verfügungsgrund ein konkretes ideelles Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung in Betracht. Dieses hat die Klägerin vorliegend glaubhaft gemacht. Sie müsse bei einer weiteren Abwesenheit konkret befürchten, dass an ihrer Stelle andere Arbeitnehmer gefördert würden und sie auf ein Abstellgleis gerate.

Eine zeitliche Begrenzung des Beschäftigungstitels etwa "bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts in der Hauptsache" sei in aller Regel nicht vorzunehmen.

Dass Eltern während der Elternzeit Teilzeit arbeiten kann viele Gründe haben. Jedenfalls erleichtert die hiesige Entscheidung es Eltern, schnell eine Entscheidung zu erhalten, damit sie Planungssicherheit haben. 

 

Jasper Weitzel
Rechtsanwalt 

weitere Informationen  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen