Freitag, 21. Januar 2022

Fristlose Kündigung wegen Mitnahme eines Bürostuhls?

Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Köln befassen (16 Ca 4198/21). Geklagt hatte die außerordentlich gekündigte Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht des Erzbistums Köln.

Der Entscheidung lag zu Grunde, dass die seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum Köln beschäftigte Klägerin unabgesprochen einen Bürostuhl mit nach Hause nahm und deswegen außerordentlich gekündigt wurde.  

Das Arbeitsgericht Köln hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben und die Kündigung damit für unwirksam erklärt. Zwar stelle die unabgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause eine Pflichtverletzung dar, die an sich eine Kündigung begründen könne. In der konkreten Situation reiche die Mitnahme des Bürostuhls aber nicht aus, um die außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Das Erzbistum habe kurz vor Ostern 2020 der Tätigkeit im Homeoffice generell Vorrang vor der Präsenztätigkeit im Büro eingeräumt, die dafür notwendige Ausstattung so kurzfristig aber nicht zur Verfügung gestellt.

Dem ist zuzustimmen. Denn wenn ein Arbeitgeber Homeoffice anordnet, so ist er streng genommen auch dazu verpflichtet, einen vollständigen Arbeitsplatz einzurichten bzw. entsprechendes Büromaterial zur Verfügung zu stellen. Wenn sich nun die Klägerin hierauf einen Bürostuhl mit nach Hause nimmt, dann kann hierauf kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gestützt werden.

 

Jasper Weitzel
Rechtsanwalt

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