Denn
dort wurde erstinstanzlich über Klagen von Flugschülern der Lufthansa
verhandelt, deren Ausbildung coronabedingt unterbrochen wurde. Die Fluglinie
sieht sich nicht in der Lage, der Forderung nach einer Fortsetzung
nachzukommen.
Die
klagenden angehenden Piloten klagten auf eine Fortsetzung der Ausbildung – im
Ergebnis aber erfolglos.
Die
Lufthansa argumentierte, dass die Lufthansa Aviation Training
(LAT) die verlangte Fortsetzung der Ausbildung nicht mehr selbst erfüllen
könne, weil entsprechende Einrichtungen verkauft seien oder aufgelöst würden.
So würden die Flugschule in Bremen und auch die Flugschule in Phoenex (Arizona)
nicht weiter betrieben, eine Ausbildung wie die Jahr zuvor daher nicht mehr
möglich.
Der Chef der Luftausbildungssparte LAT, Matthias Spohr (Bruder des Konzernchefs
Carsten Spohr), verteidigte das Vorgehen des Konzerns, der wegen der Pandemie
weiter einen geringeren Pilotenbedarf hat. Zum Ausbruch der Corona-Krise habe
man rund 980 Schüler im System gehabt, von denen man sich mit fast 800 geeinigt
habe. Es gehe noch um 193 Flugschüler, denen man einen gleichwertigen
MPL-Ausbildungsgang (Multicrew Pilot Licence) an der privaten Flugschule TFC
Käufer in Essen angeboten habe. Sollte wieder Bedarf entstehen, werde ihnen
vorrangig der Zugang zu Stellen bei der
Stammgesellschaft Lufthansa angeboten.
Die Kläger verlangten hingegen die Erfüllung ihrer ursprünglichen Verträge
durch die LAT. Auch im Falle einer Nichtübernahme durch
die Lufthansa erhofften sie sich mehr Ansehen und Marktwert, wenn
ihre Ausbildung an den LAT-Standorten Bremen und Phoenix/Arizona stattfinde.
Die
Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Peter
Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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