Freitag, 28. August 2020
Alkoholiker bekommt trotz Rückfall Entgeltfortzahlung
Az.: 10 AZR 99/14 - Wie es mit einem Alkoholiker aussieht, der immer wieder rückfällig wird und deshalb nicht arbeiten kann, beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung und rückte zugunsten des Arbeitnehmers von seinen alten Leitlinien ab. Ein Mitarbeiter war mit einer Alkoholvergiftung (4,9 Promille) bei völliger körperlicher und geistiger Bewegungslosigkeit in ein Krankenhaus eingeliefert worden, wo er intensivmedizinisch behandelt wurde. Es schlossen sich eine stationärer Behandlung und weitere Krankenhausaufenthalte über zehn Monate an.
Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit dem Argument, dass die Erkrankung vom Mitarbeiter selbstverschuldet sei. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, sei aber inzwischen allgemein anerkannt, dass Alkoholismus eine medizinische Krankheit sei. Dies hat zur Folge, dass eben nicht, wie vom Arbeitgeber vorgetragen, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Selbstverschulden ausgeschlossen wird.
Aus diesem Grund entschieden die Richter des Bundesarbeitsgerichts anders als die Vorinstanzen und verurteilten das Unternehmen zur Leistung der Entgeltfortzahlung.
Nadja Kötter
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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