Freitag, 6. November 2020

Männliche Piloten müssen keine Mütze tragen

Az.: 1 AZR 1083/12 - Piloten sind ein streitlustiges Völkchen. Bis zum Bundesarbeitsgericht geschafft hatte es die Frage, ob männliche Piloten im öffentlich zugänglichen Flughafenbereich eine „Cockpitmütze“ tragen müssen. Das sieht die Betriebsvereinbarung Dienstkleidung der Lufthansa nämlich vor. Weibliche Pilotinnen haben diese Pflicht nicht. Ein Pilot wollte das nicht länger akzeptieren und marschierte durch die Instanzen. 

Vor dem BAG bekam er schließlich endgültig Recht. Die Lufthansa argumentierte mit dem klassischen Pilotenbild und der abweichenden „Frisurgestaltung“ der weiblichen Pilotinnen. Das ließen die Richter nicht gelten und beriefen sich dabei auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Cockpitmütze solle die Piloten in der Öffentlichkeit als herausgehobene Repräsentanten der Lufthansa kenntlich machen, es sei aber kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum Männer eine Mütze tragen müssen, Frauen aber nicht. Die Dienstvereinbarung ist daher an dieser Stelle unwirksam. 

Die Richter brauchten sich durch diese clevere Argumentation also nicht einmal mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die männlichen Piloten durch die Mützenpflicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden.


Martin Müller 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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