Donnerstag, 30. April 2020

Keine Kündigung nach Druck von Kollegen


Az.: 2 Sa 331/11 - Dass Trennungswünsche nicht immer nur vom Arbeitgeber kommen, zeigt unser nächster Fall. Manchmal sind es auch die Kollegen, die keine weitere Zusammenarbeit mehr wünschen.

So erging es einem Vertriebsingenieur aus Schleswig-Holstein: Zwei Kollegen aus dem Vertrieb, die eng mit ihm zusammenarbeiteten, hatten gedroht, dass sie selbst kündigen, wenn der Mann weiter im Unternehmen bliebe. Das nahm der Arbeitgeber zum Anlass für eine Kündigung, wohl auch weil die beiden Kollegen gute Umsätze erzielten.

Der geschmähte Vertriebler wehrte sich aber und bekam mit seiner Kündigungsschutzklage Recht. Den Richtern reichte der pauschale Hinweis auf die Drucksituation und allgemeine Gespräche nicht aus. Das Unternehmen hätte schon genau erklären müssen, welche Maßnahmen konkret ergriffen wurden, um den schwelenden Zwist in den Griff zu bekommen. Man hätte ihn schließlich auch in ein anderes Büro setzen können. Das half dem Mann im Ergebnis allerdings nichts.

Am Ende gab das Gericht einem Auflösungsantrag des Unternehmens wegen zerstörten Vertrauens statt: Der Gekündigte hatte bei der Agentur für Arbeit behauptet, sein Arbeitgeber würde sich durch Kurzarbeit Gelder erschleichen und damit für eine Strafanzeige gesorgt.


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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