Freitag, 8. Mai 2020

Nach Kündigung bitte Spuren beseitigen…

Az.: 19 SaGa 1480/11 - Noch in der Probezeit beendete die Sozietät die Zusammenarbeit mit der Anwältin. Allerdings wurde die zu diesem Zeitpunkt noch auf der Homepage der Anwälte geführt und war auf einem kanzleieigenen News-Blog vorgestellt worden. Beide Darstellungen enthielten sowohl ein Bild der Gekündigten, als auch eine kurze Darstellung ihrer Person.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weigerte sich die Kanzlei allerdings, den Eintrag im Blog zu löschen.

Die Anwältin klagte – und das Hessische Landesarbeitsgericht gab ihr Recht. Bei den Angaben handele es sich nicht um eine bloße Eintrittsmitteilung. Insbesondere durch den Verweis auf die langjährige Berufserfahrung käme dem Eintrag eine werbende Aussage zu. Dies sei jedoch ohne die Zustimmung der Klägerin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und damit unzulässig.


Martin Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.kanzleigroll.de






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