Freitag, 14. Februar 2020
Narrenspiel will Raum haben
Az.: L 3 U 47/13 - Das hessische Landessozialgericht hatte sich vor einiger Zeit mit einem kuriosen Sachverhalt zu beschäftigen.
Während einer Umschulungsmaßnahme versuchte eine Schülerin einen anderen Schüler mit einem Gummispritztier nass zu spritzen. Der angegriffene Schüler flüchtete und sprang kurzer Hand aus dem Fenster des Schulungsraums auf ein Wellblechdach, dieses stürzte ein und der Pechvogel verletzte sich an Fuß und Wirbelsäule.
Eine versicherte Tätigkeit sah das Landessozialgericht in dem Verhalten nicht und verneinte aus diesem Grund auch einen Arbeitsunfall. Solche Spielereien gehörten nicht zu betriebsdienlichen Tätigkeiten. Zudem sei der Schüler nicht aus dem Fenster gestürzt, sondern gesprungen. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit sei nicht gegeben.
Vanessa Tippmann-Umathum
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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