Freitag, 7. Februar 2020

Duzen oder Siezen… Was denn nun?


Az.: 14 Sa 1145/98 - Immer wieder führen Fragen zu Umgangsformen in Betrieben zu Verwirrrungen bis hin zu Streitigkeiten, die heftig ausdiskutiert und vorliegend auch ausprozessiert werden müssen.

Wen muss ich siezen? Wen darf ich duzen? Habe ich einen Anspruch darauf, gesiezt zu werden, während im Betrieb alle anderen Mitarbeiter geduzt werden. Letztere Frage stellte sich ein Arbeitnehmer und nicht nur sich, sondern auch dem Landesarbeitsgericht Hamm.

Vorausgegangen war der Klage die Idee eines schwedischen Unternehmens, dass sich nun alle Mitarbeiter – ganz dem schwedisches Vorbild hinterher – duzen sollten. Sogar der Betriebsrat trug das „verordnete Du“ mit und segnete die neue Firmenphilosophie ab. So weit, so gut. Nur ein Arbeitnehmer war mit der getroffenen Entscheidung zwei Jahre nach Einführung gar nicht mehr glücklich. Er wollte mit Hilfe des Arbeitsgerichts wieder zurück zum klassischen „Sie“ und dem damit verbundenen konventionellen, geschätzten Umgangsstil zurückholen.

Doch da machte auch in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Hamm dem Arbeitnehmer einen Strich durch die Rechnung. Denn: Führt ein Unternehmen im Rahmen einer neuen Firmenphilosophie den dienstlichen Umgang „Du“ ein, so ist jeder Arbeitnehmer daran gebunden. Immerhin habe auch der Betriebsrat die Entscheidung gestützt und der klagende Arbeitnehmer auch widerspruchslos im Unternehmen fleißig mit geduzt, bevor er sich anschließend – nach zwei Jahren - wieder dagegen entschied.


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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