Freitag, 19. Juli 2019

Kündigung ins Blaue



Az.: 9 Sa 308/11 - Der Produktionsleiter fiel schon länger als Schwachstelle auf. Also wurde ihm ordentlich gekündigt – wegen seines fehlendem Leistungswillens und -vermögen.

Da hatte der Arbeitgeber aber die Rechnung ohne das LAG Rheinland-Pfalz gemacht. Die Richter kassierten die Kündigung mangels Abmahnung beziehungsweise fehlender Beweise für die Minderleistung wieder ein.

Es sei keinesfalls ausreichend, pauschal zu behaupten, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten sei. Vielmehr müsse der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die seine Behauptung stützen, so lautete das Urteil des Gerichts. Dies ist dem Arbeitgeber wohl nicht im ausreichenden Maße gelungen.


Vanessa Tippmann-Umathum
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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