Freitag, 12. Juli 2019

Einen einzigen Job wegstrukturieren gilt nicht



Az.:2 Sa 707/10 - Zack, da war der „Vice President Sales“ eines IT-Unternehmens seinen Job los.

Seine Hierarchieebene unterhalb des Vorstands war weggefallen und der Vorstand selbst wollte sich jetzt um seine Aufgaben kümmern. So nicht, urteilten die Richter des LAG Berlin und erklärten die betriebsbedingte Kündigung für unwirksam. Die sei sogar missbräuchlich, denn alleiniger Inhalt der Umstrukturierung sei der Wegfall der Position des „Vice President Sales“ gewesen.

Wenn eine Umstrukturierung aber nur darauf abzielt, dass ein bestimmter Arbeitsplatz wegfallen soll, dann müsse der Arbeitgeber erklären, inwiefern das Beschäftigungsbedürfnis tatsächlich weggefallen ist. Das konnte er im vorliegenden Fall aber nicht  und scheiterte aufgrund dessen.


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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