Az.: 3 Sa 461/10 - Es kam zu einem fachlichen Streit
zwischen dem Oberarzt und seiner Assistenzärztin. Dabei sollen wohl auch einige
unsachgemäße Äußerungen seitens des Oberarztes gefallen sein, so was wie: “Leck
mich, f… dich selbst!”
Der hierüber informierte Arbeitgeber kündigte dem Oberarzt daraufhin
fristlos, hilfsweise ordentlich. Doch die Kündigungen hatten keinen Bestand vor
den Richtern des LAG Sachsen-Anhalt: Die Aussage des Klägers stelle zwar ein
Fehlverhalten im Sinne einer relevanten Pflichtverletzung dar, es fehle jedoch
an einer hierfür erforderlichen Abmahnung. Dieser hätte sich der Arbeitgeber
als milderes Mittel zunächst bedienen müssen. Zudem handele es sich nach Ansicht
der Richter nicht um eine sexuelle Belästigung durch den Ausspruch des Arztes.
Trotzdem empfiehlt es sich auch beim Streiten über die Wortwahl nachdenken.
Nadja Kötter
Fachanwältin für Arbeitsrecht
weitere Informationen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen