Az.: 7/1 Sa 176/05 - Irgendwann fielen dem Ehemann die vielen SMS zwischen dem Gasmonteur und seiner Frau auf. Der Monteur habe sie sexuell genötigt, verteidigte sich die Frau. Als dessen Arbeitgeber etwas davon mitbekam und nachfragte, bestätigte sie ihre Version noch einmal: Der Mann habe sie körperlich bedrängt, da habe sie aus Angst so getan, als würde sie auf ihn stehen. Es kam, wie es kommen musste mit der Folge: Der Monteur verlor den Job fristlos – und klagte.
Sein Glück: Den Tatvorwurf der sexuellen Nötigung konnte die Kammer des Landesarbeitsgerichts Thüringen nach der Beweisaufnahme nicht bestätigen.
Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, warum die Zeugin stets wohlwollend auf dessen SMS geantwortet und nicht ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht habe. Eher stelle sich die Anschuldigung als Entschuldigung gegenüber dem Ehemann dar. Die Richter erklärten die außerordentliche, wie auch die ordentliche Kündigung für unwirksam.
Nadja Kötter
Rechtsanwältin
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