Az.: 3 Sa 408/11 - Arbeitgeber können sehr kreativ sein, wenn es ums Kündigen geht. Das zeigt der Fall eines Anwalts, der seinen Rechtsanwaltsfachangestellten fristlos rausschmiss, weil der seinen elektrischen Rasierapparat in der Kanzlei aufgeladen hatte. Der Anwalt fühlte sich geprellt und nannte das „Stromunterschlagung“.
Das Landesarbeitsgericht Köln bewertete den Vorfall etwas anders und nannte das eine „Lappalie“ und sah keinen wichtigen Grund für eine Kündigung. Auch der zweite Vorwurf, dass der Mitarbeiter einmal eine Stunde vor Dienstschluss gegangen sei, reichte den Richtern nicht.
Trotzdem endete das Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung, denn die Anwaltskanzlei war ein sogenannter Kleinbetrieb, in dem es keinen Kündigungsschutz gibt. Die Streithähne hatten ursprünglich in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen. Den brachte der Anwalt aber durch Anfechtung wegen Täuschung zu Fall, weil sein ehemaliger Angestellter in den Vergleichsgesprächen in der Gerichtsverhandlung falsche Angaben gemacht hatte.
Vanessa Tippmann-Umathum
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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