Der Weg zur Abfindung gleicht einem Pokerspiel, das Ass im Ärmel sollte man sich immer bis zum Schluss aufheben. Viele Arbeitnehmer spielen zu früh mit offenen Karten und verzocken sich.
Üblicherweise versuchen Unternehmen zunehmend,
einvernehmlich Personal abzubauen und dem Mitarbeiter werden daher häufig
Aufhebungsverträge angeboten. In diesem Fall verhandeln von uns vertretene
Mitarbeiter Abfindungen erfolgreicher, als diejenigen, die selbst verhandeln.
Dies gilt für die Reinigungskraft genauso wie für Führungskräfte. In eigener
Sache ist man bekanntlich der schlechteste Anwalt. Außerdem haben wir häufig
noch ein Ass im Ärmel, mit dem wir das Pokerspiel zu Gunsten unseres Mandanten
wenden können. Die meisten Fehler im Abfindungspoker werden in dem ersten, aus
Mitarbeitersicht häufig überraschenden, Gespräch gemacht. Wer da schon seine Interessen
und Ziele offenlegt, der hat schon vieles verloren. Da wird es dann für uns danach
schwierig, höherer Forderungen durchzusetzen. Als Grundsatz gilt daher in
diesem Gespräch lediglich zuzuhören - Klappe halten -, keine Nachfragen stellen
und nichts zu unterschreiben und sich danach sich mit uns in Verbindung setzen.
Gerne wird von den Arbeitgebern versucht, dem Arbeitnehmer
den Gang zu einem Anwalt auszureden, da dieser nur teuer und wenig hilfreich
sei. Wir als fachlich spezialisierte Anwälte holen bei Abfindungsverhandlungen
jedoch häufig mehr heraus. Der Gang zum Anwalt macht sich daher bezahlt . Auch
ein erstes Gespräch mit uns hilft schon zu erkennen, welche Chancen man
wirklich hat und ob es sich lohnt zu kämpfen. Ein erster Beratungstermin ist
bei uns grundsätzlich kostenfrei. Man sollte sich also nicht scheuen anzurufen.
Wichtig ist, dass wir und der Mandant eng zusammenarbeiten. Wir
müssen deshalb im Vorfeld von unserem Mandanten wissen, welche Leichen er im
Keller hat. Denn keinem Arbeitgeber ist es verboten, nach Gründen für eine
fristlose Kündigung zu suchen und somit Mitarbeiter sofort zu kündigen. Beliebt
sind hier Reisekostenabrechnung, private Internet- und Telefonnutzung. Dem
eigenen Anwalt sollte man sich offenbaren, damit dieser weiß, wie es um das
Risiko bestellt ist.
Im Abfindungskampf braucht der Arbeitnehmer auch gute
Nerven. Oft wird seitens des Arbeitgebers versucht, enormen Druck auf den
Arbeitnehmer auszuüben um im Ergebnis dadurch die Abfindung zu minimieren. Es
ist daher wichtig, dass unser Mandant jederzeit mit uns kommuniziert und nur wir
alleine die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen. Eine schnelle Einigung
sollte man anstreben, wenn die Situation dem Mitarbeiter psychisch an die
Substanz geht. Es hat keinen Sinn, sich eine höhere Abfindung zu erkämpfen und
dies auf dem Rücken der Gesundheit auszutragen. Es ist daher ratsam, solche
Entscheidungen mit seinem Lebenspartner abzustimmen – an solchen
Stresssituationen ist schon mehr als eine Beziehung gescheitert.
Wenn unser Mandant zwischenzeitlich einen neuen Job gefunden
hat, gilt es still zu sein. Das sollte der alte Arbeitgeber während der Abfindungs-verhandlung tunlichst nicht wissen. Deshalb sollte grundsätzlich so
gut wie niemand eingeweiht werden – die Welt ist bekanntlich klein, vor allem
innerhalb einer Branche. Erhält der Arbeitgeber Kenntnis von der neuen
Beschäftigung, so wird er den Kampf um den alten Job nicht mehr ernst nehmen.
Eine Abfindung wird er in diesem Fall nicht mehr zahlen.
Fazit: Mit nichts auf der Hand kann man bei richtigem
Handeln vorgaukeln, man hätte die Nuts.
Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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