Az.: 2 BvR 661/12 - Ein Chefarzt ist bei einem katholischen Krankenhaus mit kirchlichem Träger beschäftigt. Als er eingestellt wurde, war er kirchlich verheiratet. Nunmehr ist er geschieden und heiratete seine neue Lebenspartnerin standesamtlich. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm das Arbeitsverhältnis.
Das urteilende Arbeitsgericht entschied: Zu unrecht.
Das katholische Krankenhaus wurde zur Weiterbeschäftigung des Arztes verurteilt. Auch das Bundesarbeitsgericht bestätigte dieses Urteil. Das Bundesverfassungsgericht entschied allerdings nunmehr, dass dieses Urteil gegen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht der Kirche verstoße. Der Arzt lebe in kirchlich ungültiger Ehe. Das Bundesarbeitsgericht hatte hier nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eigenständig einen religiös vorgeprägten Sachverhalt bewertet, über dieses kirchliche Selbstverständnis dürfe sich aber nicht einfach hinweg gesetzt werden.
Vanessa Tippmann-Umathum
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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