Dienstag, 14. Mai 2019

EuGH zwingt Arbeitgeber zur Zeiterfassung

Die EU Staaten müssen zukünftig ihre Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung ihrer Arbeitnehmer verpflichten, so will es der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und äußerte dies in seinem heutigen Urteil (Rechtssache C-55/18).

Angestoßen wurde diese Entscheidung durch eine Gewerkschaft aus Spanien, die geklagt hatte, um einen dortigen Ableger der Deutschen Bank zur Einrichtung eines Registrierungssystems für die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu verpflichten. Die Deutsche Bank hielt dagegen und berief sich auf geltendes Recht.

Die Richter des EuGH entschieden zugunsten der Gewerkschaft und stellten damit die Wichtigkeit des Grundrechts eines Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten klar in den Vordergrund. Damit hat es der EuGH mit Umsetzung dieses Urteils zur Pflicht der EU Staaten gemacht, dass Arbeitnehmer diese Rechte auch wirklich wahrnehmen können. Denn ohne die tatsächliche Messung der täglichen Arbeitszeit könnten weder die geleisteten Stunden noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. Deshalb sei es bisher für Arbeitnehmer praktisch unmöglich gewesen, ihre Rechte durchzusetzen. Dies soll sich nun ändern.


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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