Freitag, 22. März 2019

Vermeintliche sexuelle Nötigung per SMS

Az.: 7/1 Sa 176/05 - Irgendwann fielen dem Ehemann die vielen SMS zwischen dem Gasmonteur und seiner Frau auf. Der Monteur habe sie sexuell genötigt, verteidigte sich die Frau. Als dessen Arbeitgeber etwas davon mitbekam und nachfragte, bestätigte sie ihre Version noch einmal: Der Mann habe sie körperlich bedrängt, da habe sie aus Angst so getan, als würde sie auf ihn stehen. Es kam, wie es kommen musste mit der Folge: Der Monteur verlor den Job fristlos – und klagte.

Sein Glück: Den Tatvorwurf der sexuellen Nötigung konnte die Kammer des Landesarbeitsgerichts Thüringen nach der Beweisaufnahme nicht bestätigen.

Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, warum die Zeugin stets wohlwollend auf dessen SMS geantwortet und nicht ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht habe. Eher stelle sich die Anschuldigung als Entschuldigung gegenüber dem Ehemann dar. Die Richter erklärten die außerordentliche, wie auch die ordentliche Kündigung für unwirksam.


Nadja Kötter
Rechtsanwältin

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Freitag, 15. März 2019

Kündigung nach privater Trunkenheitsfahrt


Az.: 10 Sa 245/11 - Gerade in der letzten Zeit finden vermehrt polizeiliche Kontrollen bei Berufskraftfahrern statt, die nicht immer erfreulich ausfallen. So auch im vorliegenden Fall. 

Ein Berufskraftfahrer setzte sich in seiner Freizeit betrunken ans Steuer – und wurde dabei erwischt. Mit 1,36 Promille Alkohol im Blut. Führerschein weg – und den Job gleich hinterher, denn nun kündigte ihm auch sein Arbeitgeber. Zwar erhob der Fahrer Kündigungsschutzklage und entschuldigte sein Verhalten damit, dass er den Alkohol im Blut aufgrund einer Krankheit unterschätzt und inzwischen ja auch seine Fahrerlaubnis wieder habe.

Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgericht kannten jedoch kein Pardon: Alkohol am Steuer ab einer gewissen Promillehöhe ist eine Straftat (§316 Strafgesetzbuch). So sei auch das Fehlverhalten aus einer Privatfahrt dazu geeignet, das Vertrauen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu zerstören. Und wer als Berufskraftfahrer privat betrunken fährt, zerstört eben dadurch das Vertrauen in die persönliche Zuverlässigkeit und diese ist wohl gerade bei dieser Berufsausübung wesentliche Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes.


Vanessa Tippmann-Umathum
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Freitag, 8. März 2019

Arbeitgeber muss Rolex-Prämie herausgeben



Az.: 5 Sa 638/11 - Ein Getränkevertrieb wollte seine Außendienstmitarbeiter anspornen und veranstaltete dazu einen „Rolex-Contest“.

Beim Erreichen bestimmter Vertriebszahlen wurde dem Gewinner eine Rolex zugesagt. Nachdem der erste Wettbewerb ein voller Erfolg war, wurde der Contest jährlich fortgeführt. Das ging so lange gut, bis einem Gebietsverkaufsleiter trotz Erreichen der notwendigen Punktzahl die wertvolle Prämie verweigert wurde. Das Unternehmen argumentierte, dass der Mann inzwischen gekündigt habe. Man vermute auch, er habe seine Punkte zu Unrecht aufgeschrieben. Da zog der Verkaufsleiter vor Gericht und bekam in zweiter Instanz Recht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm verurteilte das Unternehmen zur Herausgabe der Uhr, einer Rolex Submariner im Wert von 4.800 Euro. Die Richter ließen die Einwände der Firma nicht gelten, die Uhr sei schließlich unabhängig davon ausgeschrieben worden, ob noch ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht. Der Mitarbeiter hatte die erforderlichen Punkte erreicht und das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass er sie zu Unrecht aufgeschrieben hatte.


Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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